Bewerbung & Mitwirkung

Datenschutzhinweise für Bewerber und Mitwirkungsanfragen

Diese Hinweise erklären, wie Bewerbungs- und Mitwirkungsdaten im MA-Portal vorbereitet verarbeitet werden. Die Texte enthalten bewusst Platzhalter und ersetzen keine rechtliche Endprüfung.

Zurück zur Bewerbung

Verantwortlicher

QSN Heinrich, Platzhalter für vollständige Anschrift und vertretungsberechtigte Person. Dieser Abschnitt ist vor produktiver Nutzung rechtlich zu prüfen.

Kontaktdaten

Kontakt über die im Impressum bzw. auf der Hauptseite angegebenen Kontaktdaten. Datenschutzkontakt: Platzhalter, falls erforderlich.

Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Bewerbung oder Mitwirkungsanfrage zu prüfen, Rückfragen zu stellen und mögliche Einsätze oder Zusammenarbeit vorzubereiten.

Kategorien der verarbeiteten Daten

Name, Kontaktdaten, Wohnort oder Einsatzregion, gewünschte Tätigkeit, Verfügbarkeit, Mobilität, Erfahrung, Nachricht und interne Prüfinformationen.

Rechtsgrundlage

Die konkrete Rechtsgrundlage ist rechtlich zu prüfen. In Betracht kommen die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und, für freiwillige Vormerkungen im Bewerberpool, eine gesonderte Einwilligung.

Empfänger / interne Zugriffsberechtigte

Zugriff erhalten nur intern berechtigte Personen, die Bewerbungen oder Mitwirkungsanfragen prüfen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht automatisch.

Speicherdauer

Bewerbungsdaten werden nicht unbegrenzt gespeichert. Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses ist eine Lösch- oder Prüffrist vorgesehen. Die konkrete Frist ist rechtlich zu prüfen.

Bewerberpool / Einsatzvormerkung

Wenn Sie freiwillig zustimmen, können Ihre Angaben für spätere Einsätze, Projektanfragen oder Großaufträge für bis zu 12 Monate vorgemerkt werden.

Widerruf einer Einwilligung

Eine Einwilligung für den Bewerberpool kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Bewerbung selbst wird dadurch nicht automatisch schlechter behandelt.

Betroffenenrechte

Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Keine automatische Entscheidung

Es findet keine automatische Entscheidung oder automatische Bewerberbewertung statt.