Bewerbung & Mitwirkung

Datenschutzhinweise für Bewerber und Mitwirkungsanfragen

Stand: 12.09.2026

Diese Hinweise erklären, wie QSN Heinrich personenbezogene Daten bei Bewerbungen und Mitwirkungsanfragen verarbeitet. Die freiwillige Vormerkung für spätere Einsätze wird dabei getrennt von der Bearbeitung einer aktuellen Bewerbung oder Anfrage behandelt.

Verantwortlicher

Fabian Heinrich Qualitätskontrolle Sortierungen Nacharbeit, Fabian Heinrich (QSN Heinrich), Ehrenfelder Straße 24, 12524 Berlin, Deutschland.

Kontaktdaten

Für Bewerbungen und Mitwirkungsanfragen: bewerbung@qsn-heinrich.de. Allgemeine und datenschutzbezogene Anfragen: qsn-heinrich@web.de. Telefon: +49 30 67825445.

Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Bewerbung oder Mitwirkungsanfrage entgegenzunehmen, zu prüfen, Rückfragen zu stellen, eine mögliche Zusammenarbeit vorzubereiten und den Bearbeitungsstand intern nachvollziehbar zu verwalten.

Kategorien der verarbeiteten Daten

Verarbeitet werden insbesondere Name, Kontaktdaten, Wohnort oder Einsatzregion, gewünschte Art der Mitwirkung, Einsatzbereiche, Verfügbarkeit, mögliche Arbeitszeiten, Mobilitätsangaben, Angaben zu Erfahrung und Qualifikation, Ihre Nachricht sowie notwendige interne Prüf- und Bearbeitungsvermerke.

Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Das derzeitige Onlineformular benötigt Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Zuordnung und Kontaktaufnahme. Ohne diese Angaben lässt es sich nicht erfolgreich absenden. Eine technische Pflichtangabe ist nicht automatisch eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung. Weitere nicht als erforderlich ausgewiesene Angaben sind freiwillig; fehlende Angaben können Rückfragen erforderlich machen. Die erforderliche Kenntnisnahme dieser Hinweise ist keine Einwilligung. Die freiwillige Pool-Vormerkung ist keine Voraussetzung für die Bearbeitung Ihrer laufenden Bewerbung oder Mitwirkungsanfrage. Eine Portalregistrierung ist zum Absenden nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Bei Bewerbungen für ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Verarbeitung, soweit erforderlich, insbesondere auf Grundlage von § 26 Abs. 1 BDSG. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 26 Abs. 8 BDSG als Beschäftigte im Sinne dieser Vorschrift. Bei sonstigen Mitwirkungs- oder Projektanfragen können vorvertragliche Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO maßgeblich sein. Für die freiwillige Aufnahme in den Bewerberpool beziehungsweise die Einsatzvormerkung wird eine gesonderte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO eingeholt.

Kenntnisnahme und freiwillige Einwilligung

Die Bestätigung, dass Sie diese Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben, ist von einer freiwilligen Einwilligung getrennt. Die freiwillige Bewerberpool- oder Einsatzvormerkung ist nicht vorausgewählt und ist keine Voraussetzung für die Bearbeitung einer laufenden Bewerbung oder Mitwirkungsanfrage.

Empfänger / interne Zugriffsberechtigte

Innerhalb von QSN Heinrich erhalten nur Personen Zugriff, die Bewerbungen oder Mitwirkungsanfragen bearbeiten oder administrativ betreuen müssen. Soweit technische Dienstleister für Hosting oder E-Mail-Versand eingesetzt werden, erhalten sie Daten nur im für den jeweiligen Dienst erforderlichen Umfang und nach den dafür geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Eine automatische Weitergabe an Kunden oder andere Dritte ist nicht vorgesehen.

Speicherdauer und Löschprüfung

Bewerbungs- und Mitwirkungsdaten werden nicht unbegrenzt gespeichert. Das Portal sieht für neu eingegangene Datensätze eine Lösch- beziehungsweise Prüffrist vor. Technisch wird derzeit nach sechs Monaten eine Prüfung fällig. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn dafür ein fortbestehender Zweck, eine wirksame freiwillige Vormerkung oder eine gesetzliche beziehungsweise rechtliche Notwendigkeit besteht.

Bewerberpool / Einsatzvormerkung

Wenn Sie freiwillig zustimmen, können Ihre Angaben für spätere Einsätze, Projektanfragen oder Großaufträge vorgemerkt und Sie bei passendem Bedarf kontaktiert werden. Die technische Einwilligungsdauer ist auf höchstens 12 Monate ab Einwilligung begrenzt. Danach ist eine erneute Grundlage für die weitere Vormerkung erforderlich.

Widerruf einer Einwilligung

Eine Einwilligung für den Bewerberpool oder die Einsatzvormerkung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die genannten Kontaktdaten widerrufen werden. Nach dem Widerruf werden Ihre Daten nicht mehr auf Grundlage dieser Einwilligung für spätere Einsätze vorgemerkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf und eine bereits laufende Bewerbung oder andere zulässige Speichergründe bleiben davon unberührt.

Betroffenenrechte

Sie können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen. Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an QSN Heinrich über die genannten Kontaktdaten wenden.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für in Berlin ansässige Unternehmen ist insbesondere die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, erreichbar.

Keine automatische Entscheidung

Über eine Bewerbung, Mitwirkungsanfrage oder spätere Einsatzmöglichkeit wird nicht ausschließlich automatisiert entschieden. Es findet keine automatische Bewerberbewertung statt.